Harem

Harem

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Ha|rem ['ha:rɛm], der; -s, -s:
a) (in den Ländern des Islams) abgetrennte Frauenabteilung der Wohnhäuser, zu der kein fremder Mann Zutritt hat:
dies ist der Harem des Palastes.
b) Gesamtheit der Ehefrauen eines reichen orientalischen Mannes [die im Harem (a) wohnen]:
sie gehört dem Harem des Scheichs an; er kam mit einem ganzen Harem (ugs. scherzh.; mit einer größeren Gruppe von Frauen).

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Ha|rem 〈m. 6
1. die streng abgeschlossenen Frauenräume des muslim. Hauses
2. die darin wohnenden Frauen
3. Gesamtheit der Ehefrauen eines Muslims
[<türk. harem „für Fremde unzugänglicher Frauenraum“ <arab. haram „verboten“]

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Ha|rem , der; -s, -s [türk. harem < arab. ḥarīm, zu: ḥaram, Haram]:
1. (in den Ländern des Islams) abgetrennte Frauenabteilung der Wohnhäuser, zu der kein fremder Mann Zutritt hat.
2.
a) größere Anzahl von Frauen eines reichen orientalischen Mannes;
b) Gesamtheit der im Harem (1) wohnenden Frauen:
Ü er macht mit seinem ganzen H. (scherzh.; seiner Frau u. seinen Töchtern) einen Ausflug.

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I
Harem,
 
1) in den Ländern des Islam der dem Familienleben geweihte, nicht blutsverwandten Männern unzugängliche Teil des Hauses oder Palastes;
 
2) große Anzahl von Ehefrauen eines reichen orientalischen Mannes.
 
Siehe auch: Eunuch.
 
II
Harem
 
[arabisch, von ḥaram »verboten«] der, -s/-s, im Islam Bezeichnung für einen geheiligten, nach außen besonders geschützten Bereich, der nicht Berechtigten (Nichtmuslimen) grundsätzlich verschlossen sein kann beziehungsweise gegenüber dessen Unverletzlichkeit von Muslimen und Nichtmuslimen strikte Achtung erwartet wird; besonders die heiligen Bezirke Mekkas und Medinas, aber auch der eingefriedete Teil des Hofes einer Moschee und das Gelände eines islamischen Friedhofs. Außerhalb der islamischen Welt ist das Wort Harem v. a. als kulturgeschichtlicher Begriff verbreitet, der den für Außenstehende unzugängliche, für Frauen bestimmten Teil des Hauses in der traditionellen städtischen Kultur islamischer Länder bezeichnet. Im Harem wohlhabender Häuser lebten, von der Umwelt weitgehend abgeschlossen, neben bis zu vier rechtmäßigen Gattinnen des Hausherrn auch dessen Konkubinen, Töchter, gegebenenfalls weitere weibliche Familienangehörige sowie Sklavinnen und andere weibliche Bedienstete. Ein Sonderfall des Harems waren die weitläufigen, von Eunuchen bewachten Frauenabteilungen der Herrscherpaläste mit bisweilen Hunderten von Bewohnerinnen. In der Türkei verschwand der Harem offiziell seit Einführung der Einehe (1926). Auch in den übrigen islamischen Ländern geht die Verbreitung des Harems zurück.
 
 
R. Gost: Der H. (1993).
 

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Ha|rem, der; -s, -s [türk. harem < arab. ḥarīm, zu: ḥaram, ↑Haram]: 1. (in den Ländern des Islams) abgetrennte Frauenabteilung der Wohnhäuser, zu der kein fremder Mann Zutritt hat. 2. a) größere Anzahl von Frauen eines reichen orientalischen Mannes; b) Gesamtheit der im ↑Harem (1) wohnenden Frauen: Ü Paschas mit heimlichem H. dürfen sich nicht wundern, wenn sie eines Tages verlassen werden (Hörzu 41, 1976, 147); er macht mit seinem ganzen H. (scherzh.; seiner Frau u. seinen Töchtern) einen Ausflug.

Universal-Lexikon. 2012.

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